08 Okt 2018

Die Arbeit des Fanrechtefonds

Liebe Unioner!

Heute möchte ich Euch kurz über die Arbeit des Fanrechtefonds informieren. Erfreulicherweise gibt es ja immer mehr Unterstützung von verschiedenster Seite, wenn es um die Durchsetzung der Rechte von Fußballfans geht.

Der Fanrechtefonds unterstützt regelmäßig Verfahren, die sich als sogenannte Präzedenzfälle eignen. Wenn Verfahren gegen Fans anstehen, bzw. Überlegungen angestellt werden, gegen unrechtmäßige Maßnahmen, z. B. bei Polizeimaßnahmen, vorzugehen, kann man sich beim Fanrechtefonds melden und um Unterstützung bitten.

In der Regel erfolgt das dann durch die Rechtsanwälte, die die Fans vertreten, da sie natürlich am besten eine Prognose darüber abgeben können, was eine mögliche rechtliche Durchsetzbarkeit von bestimmten Forderungen angeht.

Der Fanrechtefonds prüft dann durch seinen Beirat, ob solche Fälle unterstützt werden, das heißt, ob Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernommen werden.

Nur durch diese Unterstützung war es überhaupt möglich, Verfahren, z. B. bis zum Verfassungsgericht oder auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Solche Verfahren verschlingen enorme Kosten, die die Kläger überwiegend gar nicht in der Lage gewesen wären, aufzubringen, so dass bei anstehenden vor Gericht auszustreitenden Grundsatzfragen immer wieder gern auf den Fanrechtefonds zurückgegriffen wird. Der Fanrechtefonds hat in der vergangenen Zeit einige wichtige Verfahren unterstützt.

Beispielhaft sei hier nur das Verfahren genannt, über das ich Euch in einem der vorherigen Artikel auch schon berichtet hatte. In dem vom Fanrechtefonds unterstützten Verfahren haben Kläger hier vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Erfolg für die Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Deutschland erringen können.

Der Fanrechtefonds hat auch Kläger in einem Verfahren begleitet, in dem das Bundesverfassungsgericht im April über eine nunmehr neun Jahre alte Verfassungsbeschwerde gegen „Stadionverbote auf Verdacht“ entschieden hat. Auch das war eine für die Fußballfans erfreuliche Entscheidung, insbesondere auch, was die Bedeutung des Anhörungsrechtes bei Stadionverboten angeht.

Aktuell hat der Fanrechtefonds einen Fan in einem Verfahren, das jetzt vom OLG Braunschweig entschieden wurde, unterstützt. Die getroffene Entscheidung wird hoffentlich dazu beitragen, die immer wieder vorzufindende polizeiliche Praxis zurückzudrängen, nach der man nunmehr schon wiederholt bei der Anreise von Fußballfans ganze Busse bzw. Züge zum Umkehren zwingt wegen vermeintlich kleinerer Straftaten Einzelner.

Wer die Entscheidungen bzw. die Kommentierungen dazu nachlesen möchte, kann dies auf der Homepage des Fanrechtefonds tun.

Eine Reihe von aktuellen Verfahren werden ebenso vom Fanrechtefonds unterstützt, so z.B. ein Verfahren, welches beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Hier geht es um ein ausgesprochenes Stadionverbot wegen eines „Diebstahls von Haargel“ auf der Anreise zu einem Spiel. In einem weiteren Verfahren geht es um das immer wieder auftretende Thema „ACAB“. Nachdem sich die Rechtsprechung zur Strafbarkeit dieses Handelns durchaus verändert hat, soll nunmehr versucht werden, hierin eine Ordnungswidrigkeit zu sehen, weil damit eine „Belästigung der Allgemeinheit“ vorliegen soll.

Es wird in der Zukunft natürlich auch interessant werden, inwieweit unter Beachtung des neuen Datenschutzes Verfahren unterstützt werden, damit ein wirklicher Datenschutz auch endlich einmal Realität wird und natürlich wird auch zu prüfen sein, welche Auswirkungen die neuen Polizeigesetze, die in verschiedenen Bundesländern erlassen wurden, auf das Handeln der Polizei haben. Hier wird der Fanrechtefonds sicherlich wieder Verfahren begleiten, wenn z. B. Grundrechte von Fans verletzt werden.

Es bleibt nur, dem Fanrechtefonds noch weiter viel Erfolg und vor allen Dingen auch Beharrlichkeit und Ausdauer zu wünschen.

Eisern Union

Gräning

Rechtsanwalt