15 Mai 2018

Presseschau Mai 2018

Eine weitere Gründung einer Fanhilfe kündigt sich in Dortmund an. Wir begrüßen die neue Hilfe und wünschen viel Erfolg bei der Arbeit.

Fanprojekt Dortmung: Veranstaltungshinweis Fanhilfe

„mmer wieder geraten Fußballfans rund um ein Fußballspiel in Situationen, die im Nachgang einer juristischen Aufarbeitung bedürfen. Nicht selten fehlte es den Betroffenen an finanziellen Mitteln, um feststellen zu lassen, dass sie nicht nur Recht haben, sondern um viel mehr auch sicherzustellen, dass sie auch Recht bekommen. Neben den finanziellen Mitteln, fehlt es vielen aber auch an einem Verständnis, was in welcher Situation zu tun ist. Oft sind die Betroffenen Personen auf sich alleine gestellt.“

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Ein Stadionverbot wird oftmals ohne nachvollziehbare Begründung erteilt. Auf Nachfrage gibt es dann meistens nur den Verweis auf die Tatvorwürfe der Polizei. Die Verfassungsbeschwerde des Fanrechtefonds könnte hier jetzt eine Änderung erreicht haben.

Fanrechtefonds: BVerfG: Ab heute hat das Anhörungsrecht bei Stadionverboten Verfassungsrang

„Bis zuletzt hatte der DFB bestritten, dass die Vereine verpflichtet sind, betroffene Fans anzuhören und ihnen eine Begründung für das Stadionverbot mitzuteilen. Dieser Ansicht des DFB hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage erteilt. Mit der heute verkündeten Entscheidung hat das Anhörungsrecht von Fußballfans in Sachen Stadionverbot ab sofort Verfassungsrang. Das ist eine gute Nachricht, denn noch immer werden viele Stadionverbote ohne vorherige Anhörung ausgesprochen und völlig unzureichend begründet.“

Hier dazu auch noch mal die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts dazu:

BVerfG: Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das Zivilrecht

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich mit einem heute veröffentlichten Beschluss zu einem Stadionverbot mit der Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots des Art. 3 Abs. 1 GG in das Zivilrecht befasst. Der Senat hat die Verfassungsbeschwerde eines mit einem bundesweiten Stadionverbot belegten Fußballanhängers als unbegründet zurückgewiesen. Dabei hat er festgestellt, dass dieses Verbot am Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen ist“

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Die Erneuerung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg und Bayern rief bisher große Kritik hervor. Die Rot-Schwarze-Hilfe sieht darin eine Beraubung an Bürgerrechten.

Rot-Schwarze-Hilfe: Polizeiaufgabengesetz – die nächste Stufe in der Beraubung von Bürgerrechten

„Die CSU lobt ihren neuen Gesetzesvorschlag zur Ausweitung der Kompetenzen als eine Maßnahme für die Ausweitung der Bürgerrechte der Menschen. Das Prädikat „Zynisch“ trifft diese Haltung wohl am ehesten. Wir leben in einer Demokratie, die CSU wird von vielen Bürgern Bayerns gewählt, auch gerade deswegen, da sie sich seit jeher und nun wieder in brennender Aktualität dem Thema Sicherheit verschrieben hat. Dass dabei mit dem Polizeiaufgabengesetz das Grundgesetz umgangen, mehr oder weniger außer Kraft gesetzt wird, stört dabei nur wenige.“

Auch die Rot-Grün-Weisse-Hilfe aus Augsburg übt Kritik am geplanten Gesetz.

Rot-Grün-Weiße-Hilfe: Die größte Gefahr für die Demokratie geht nicht von einzelnen Anschlägen oder Gewalttaten aus, sondern von einem totalitären Staat

„Unter dem Vorwand der Terrorabwehr möchte die CSU die bayerische Polizei mit dem härtesten Polizeigesetz seit 1945 ausstatten. In unseren Augen würde die Polizei durch das PAG mit einem Geheimdienst gleichgesetzt werden.
Auch in einer Demokratie darf sich der Bürger nicht in vermeintlicher Sicherheit wiegen, wie z.B. ein Blick in die Türkei zeigt. 2002 noch durch eine demokratische Wahl zum Ministerpräsidenten gewählt, hat der totalitäre Regierungsstil Erdogans heute nicht mehr viel mit den Werten einer Demokratie gemein.“

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Einen positiven Ausgang einer Verhandlung gegen ein Mitglied kann die Blau-Weiß-Rote Hilfe aus Rostock vermelden. Durch Hartnäckigkeit und einer Durchgeführten Berufung konnte die Einstellung der Verhandlung erzwungen werden. Besonders in der Berufungsverhandlung wurde seitens der Polizei deutlich, dass Aussagen und beschriebene Sachverhalte nicht mehr so haltbar waren, wie sie zuvor noch Grundlage der ersten Verurteilung waren.

Blau-Weiß-Rote-Hilfe: Günni haben sie in die Eier getreten

„In der Berufungsverhandlung beim Landgericht ging es darum, ob dem Angeklagten tatsächlich überhaupt eine Beteiligung an dem Geschehen nachgewiesen werden konnte. Immerhin hatte der Richter in der ersten Instanz aus den unterschiedlichen Angaben der Polizisten A. und B. herausgefiltert, der Angeklagte müsse zumindest einmal in Richtung von Polizist G. geschlagen haben. Wesentlich war, dass der Polizist A. als Zugführer seine Wahrnehmung von einem Schlag als sicher darstellte. Immerhin mache er das schon seit vielen Jahren, er sei als Zugführer einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit geradezu Profi auf dem Gebiet einer beweissicheren Festnahme.“

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Beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen die SG Dynamo Dresden am heimischen Betzenberg kam es zur Auseinandersetzung zwischen FCK-Anhängern und der Polizei. Letztere sah den Auslöser in der Gefahr des Aufeinandertreffens von FCK und Dynamo-Fans. Dieser Darstellung widerspricht die Rot-Weisse-Hilfe auf ihrer Facebook-Seite.

Rot-Weisse-Hilfe (FB): Gegendarstellung zum Polizeieinsatz beim Heimspiel gegen Dresden

„Wieder einmal kam es nach einem Spiel des 1. FC Kaiserslautern zu einem unverhältnismäßigen Einsatz seitens der Polizei, an dem Einheiten der Bundes- und Landespolizei sowie des Polizeipräsidiums Westpfalz beteiligt waren. Hierbei kam es im Tunnel nach dem 11-Freunde Kreisel zu einem massiven Knüppeleinsatz sowie dem Einsatz von Pfefferspray und sogar Polizeihunden, wodurch mehrere Menschen verletzt wurden – darunter auch 12 Polizisten durch das eigens eingesetzte Pfefferspray der Kolleginnen und Kollegen.“

Nach dem Polizeieinsatz beim Heimspiel gegen Dresden, fand sich die Fanszene des FCK bereits beim nächsten Spiel in Bielefeld erneut in einem Konflikt mit der Polizei wieder. Dabei wurden 80 FCK-Fans von der Polizei eingekesselt und mit Pfefferspray bedacht.

Rot-Weisse-Hilfe: Nachbetrachtung zum Spiel in Bielefeld

„Nachdem wir uns bereits letzte Woche zum Polizeieinsatz beim Spiel gegen Dynamo Dresden zu Wort meldeten, möchten wir heute erneut unsere Sicht der Dinge zu den Geschehnissen beim Auswärtsspiel in Bielefeld äußern.“

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