11 Dez 2013

Rechtshilfe auch in Österreich aktiv

Interessantes gibt es aus dem Ausland zu berichten. Wir verweisen hier auf einen Artikel der Rechtshilfe Rapid aus Wien, den diese am 9.12.2013 veröffentlicht hat.

Das Recht des Einspruchs

Unser Mitglied Alex M. sollte wegen einer Verwaltungsübertretung eine Strafe in der Höhe von 200 Euro nach dem Sicherheitspolizeigesetz sowie eine Strafe in der Höhe von 300 Euro nach dem Wienerlandessicherheitsgesetz bezahlen. Da beide Paragrafen auf den selben Unrechtsgehalt abzielen, lag eine Doppelbestrafung vor. Die Behörden wollten für ein und dieselbe Tat zwei mal eine Strafe einfordern. Außerdem war die Strafe zu hoch bemessen. Mit Hilfe der Rechtshilfe Rapid erhob Alex M. gegen die Straferkenntnis Einspruch. Und siehe da: Die Doppelbestrafung war kein Thema mehr und die Strafe wurde von einst 500 Euro auf 140 Euro gesenkt. Merke: Seid auf Behördenfehler achtsam und nutzt das Recht des Einspruchs. Nehmt eine Strafe nicht einfach so hin, in vielen Fällen ist ein Einspruch nützlich.

Die Rechtshilfe Rapid hilft ihren Mitgliedern dabei – also werde Mitglied!

http://www.rechtshilfe-rapid.at/