12 Mai 2019

Termin verpasst!

Liebe Unioner! Ist man Angeklagter in einem Strafverfahren und mit der Entscheidung des Amtsgerichtes nicht einverstanden, kann man gegen ein solches Urteil binnen einer Frist von einer Woche Berufung einlegen. Es wird dann regelmäßig in der Berufungsinstanz ein neuer Termin anberaumt und der Sachverhalt noch einmal neu verhandelt. Was passiert aber eigentlich, wenn der Angeklagte.. weiter →