Erste Hilfe

Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.

(Nikolaus Cybinski)

Hier wollen wir euch ein paar Tipps geben, wenn ihr mal in Schwierigkeiten seid:

Hausdurchsuchung 

Die Hausdurchsuchung stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte jedes Bürgers dar. Grundsätzlich gilt auch hier: keine Durchsuchung ohne Hausdurchsuchungsbeschluss! Dieser wird aber leider von den Richtern und Staatsanwälten relativ leicht ausgestellt. Aber auch hier kann die Einholung des Beschlusses von der Polizei umgangen werden, indem sie Gefahr im Verzug behauptet. Sollte die Polizei mit Beschluss vor deiner Tür stehen, kannst du verlangen, dass ein Zeuge zur Durchsuchung hinzugezogen wird (z.B. ein Nachbar). Vom Unterschreiben irgendwelcher Formulare raten wir ab, ebenso wie von Gesprächen während der Hausdurchsuchung mit den Beamten. Ruf umgehend deinen Anwalt an! Sollten die Beamten direkt vor deiner Tür stehen ohne einen Beschluss, dann schick sie wieder weg! Lass sie auf keinen Fall in deine Privaträume! Besser ist, gar nicht zu öffnen oder durch ein Fenster zu fragen, was los sei. Öffne am besten niemals die Türe, ohne zu wissen, wer davor steht!

Verhalten bei Vorladung

  • Zeuge: Die Polizei muss einem mitteilen, dass man als Zeuge befragt wird. Grundsätzlich gilt hier: Wenn du aussagst, muss es der Wahrheit entsprechen! Ansonsten kann es sein, dass du selbst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens riskiert. Es ist weder strafbar noch ordnungswidrig, bei einer polizeilichen Zeugenvernehmung nicht zu erscheinen. Der Vorladung als Zeuge durch die Polizei musst du also nicht Folge leisten. Es kann dann aber passieren, dass eine staatsanwaltschaftliche oder eine richterliche Vernehmung angeordnet wird, zu der du wiederum erscheinen musst. Ein Anwalt an deiner Seite als Zeugenbeistand ist immer möglich. Bitte immer vom Anwalt beraten lassen, möglicherweise hast du auch ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht! Finger weg von sogenannten Aussagen, um einenFreundschaftsdienst zu machen! Des öfteren haben Zeugen den Gerichtssaal bei Falschaussagen nicht mehr als freier Mann verlassen. Gerichte lassen sich nicht gerne belügen.
  • Beschuldigter: Informiere umgehend die Eiserne Hilfe, die dir einen Anwalt vermitteln wird. Wir raten eher dazu, die Vorladung nicht telefonisch abzusagen.
  • ED-Behandlung: Die Polizei lädt die Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens meist im Vorfeld schriftlich vor, um sie erkennungsdienstlich behandeln zu lassen. Am besten die Eiserne Hilfe oder einen Anwalt kontaktieren, da die Rechtslage schwer überschaubar ist. Strafbefehl Es kann vorkommen, dass nach einer ruppigen Auswärtsfahrt oder einem Heimspiel auf einmal ein Strafbefehl zu dir ins Haus flattert.
  • Einen guten Ratgeber findet ihr auf www.koerperverletzung.com

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist quasi eine Verurteilung ohne Verhandlung. Du kannst innerhalb zweier Wochen Einspruch einlegen und bekommst einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozesstermin. Somit ist der Strafbefehl nur noch die Anklageschrift. Ganz wichtig hierbei ist auch die Aufbewahrung des Umschlages. Der dort abgedruckte Poststempel mit  Datum ist sehr wichtig. Deinen Einspruch musst und solltest du auch nicht begründen. Auf jeden Fall musst du die Frist einhalten, da ansonsten der Strafbefehl automatisch rechtskräftig wird. Beauftrage daher unbedingt Freunde und Verwandte, deinen Briefkasten zu leeren, damit keine Fristen verschüttet gehen, wenn du im Urlaub bist. Bitte beachte: Du bist dann, wenn ein Strafbefehl rechtskräftig wird, auf jeden Fall vorbestraft, weil du keinen Einspruch eingelegt hast. Das Gericht ist nicht an die Rechtsfolgen des Strafbefehls gebunden. Das heißt, du könntest höher bestraft werden als im eigentlichen Strafbefehl vorgesehen. Dein Anwalt wird dich aber beraten und erst einmal Akteneinsicht nehmen. Solltest du schon Einspruch eingelegt haben, kann dieser auch später noch zurückgezogen werden.

Gedächtnisprotokoll

Wir empfehlen jedem Betroffenen von polizeilichen Repressionen und Polizeigewalt, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Als Orientierung, was in solch ein Protokoll kommt, zitieren wir nachfolgend die Tipps der Schwarz Gelben Hilfe aus Dresden. Es ist für uns auch nochmals wichtig, zu betonen, dass Verletzungen jeglicher Art von einem Arzt attestiert werden sollten. Seid also nicht zu bequem, wenn es um diese Dinge geht. Sie können euch gegebenenfalls helfen!

Beim Schreiben immer daran denken:

Ein Gedächtnisprotokoll sollte weder euch noch andere belasten. Es enthält ausschließlich Fakten! Je genauer das Protokoll, desto besser kann später auf mögliche Anklagepunkte reagiert werden. Ungenaue Protokolle nutzen euch und dem Anwalt später wenig! Bitte schildert so detailliert wie möglich den Geschehensablauf. Keine Vermutungen, Emotionen oder gar persönliche Lageeinschätzungen. Am Ende können Kleinigkeiten in deiner Aussage entscheidend zu deiner Glaubwürdigkeit beitragen.

Folgende Punkte dienen dabei als Orientierung:

– Datum, Wetter & Uhrzeit
– Ort (Straße/Ortsbeschreibungen) und Dauer des Geschehens
– Beteiligte Polizisten (Polizeieinheit, Landespolizei/Bundespolizei, Dienstnummern, Kfz-Kennzeichen, Art der Uniform)
– Verletzungen (wenn ja, wer und welcher Art)
– Wer hat wann, was, von welchem Standpunkt aus, in welcher Reihenfolge gesehen?

Falls Du in Gewahrsam genommen wurdest:

– Wann wurdet Ihr wo in Gewahrsam genommen?
– Was genau ist vor, während und nach der Festnahme geschehen?
– Wie wurdet Ihr behandelt?
– Was wird Euch/Dir vorgeworfen?
– Kam es zu einer ED-Behandlung/DNA-Entnahme?
– Hast Du deine Aussage verweigert oder eine getätigt?
– Hast Du etwas unterschrieben?

Unsere Erfahrungen zeigen, dass solche Formen von Gedächtnisprotokollen unmittelbar nach den stattgefundenen Ereignissen aufgeschrieben werden sollten, selbst im Laufe kürzer Zeit gehen viele wichtige Informationen und Details verloren.