22 Aug 2019

Änderung der Strafprozessordnung

Liebe Unioner,

in einem der letzten Artikel hatte ich Euch etwas zu der Veranstaltung über die Veränderung der Polizeigesetze berichtet. Aber auch die Strafprozessordnung soll nun schon wieder reformiert werden. Das ist insbesondere aus dem Grund erstaunlich, weil es erst vor zwei Jahren die letzte Änderung gab. Ziel der Reform ist es, Verfahren effizienter zu machen und vor allen Dingen schneller abschließen zu können.

Dies soll erreicht werden mit Neuregelungen zu Beweisanträgen, Besetzungsrügen, Befangenheitsanträgen und ähnlichem. Tatsächlich führen solche Anträge dazu, dass Verfahren länger andauern oder sogar neu begonnen werden müssen.

So sehr aber der Wunsch nach effektiveren Verfahren nachvollziehbar ist, muss man allerdings auch berücksichtigen, dass durch solche Neuregelungen möglicherweise die Rechte der Angeklagten eingeschränkt werden.

So wird es noch umstrittener werden, wenn Gerichte mögliche Beweisanträge ablehnen können, von denen sie ausgehen, dass diese durch die Verteidigung nur gestellt worden sind, um Prozesse in die Länge zu ziehen.

Das ist außerordentlich kritisch zu betrachten, da die Stellung von Beweisanträgen durch einen Strafverteidiger zu seinen wenigen Möglichkeiten gehört, um Sachverhalte selber aktiv aufklären zu können, nachdem vorher im Ermittlungsverfahren die hier durchzuführende Ermittlungsarbeit wie z. B. das Vernehmen von Zeugen oder Einholen von Sachverständigengutachten durch die Polizei durchgeführt worden ist.

Weiter soll es nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zukünftig möglich sein, in einem Strafverfahren, soweit z. B. mehrere Nebenkläger Opfer einer Straftat geworden sind, diesen einen gemeinsamen Nebenklagevertreter beiordnen zu können.

Auch der Dauerbrenner Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) soll wieder eine Änderung erfahren, als dass eine solche TKÜ auch durch die Ermittlungsbehörden durchgeführt werden kann, soweit es um den Verdacht eines serienmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls geht. Die DNA-Analyse soll mit dem Ziel erweitert werden, den Ermittlungsbehörden mehr Anhaltspunkte über das Aussehen eines möglichen Täters zu verschaffen. Dies ist durch bestimmte Untersuchungen möglich, mit denen sich dann das Alter aber auch Haar, Augen-, bzw. auch Hautfarbe bestimmen lässt.

Letztlich soll es auch Inhalt der Reform der Strafprozessordnung sein, dass Opfer von Sexualstraftaten besser geschützt werden.

Solche Opfer können zukünftig einen Rechtsanwalt beigeordnet bekommen und es soll mehr auf die Möglichkeit des Zeigens von Videoaufzeichnungen der richterlichen Vernehmungen zurückgegriffen werden können, um zu vermeiden, dass ein Opfer mehrfach aussagen muss.

Erwartungsgemäß sind diese neuen Reformvorschläge von den unterschiedlichen Prozessbeteiligten auch teilweise kritisch aufgenommen worden, insbesondere was das mögliche Beschneiden von Beschuldigtenrechten angeht.

Aber nun genug zur Reform und jetzt zur Relegation.

Vielleicht wird das ja auch einmal reformiert, da die Meinungen über die Sinnhaftigkeit der Ermittlung von Ab- bzw. Aufsteigern auf diese Art doch umstritten ist. Drücken wir die Daumen für heute und hoffen auf ein erfolgreiches Spiel. 

Und jetzt verabschiede ich mich wirklich in den Sommer.

Eisern Union

Dirk Gräning Rechtsanwalt