27 Jan 2022

Änderungen im Jahr 2022

Liebe Unioner,

ich hoffe, Ihr habt die ersten Tage des neuen Jahres gut hinter Euch gebracht.

Wie heißt es immer so schön: „Neues Jahr, neues Glück“. Ob das bei Betrachtung der Vielfalt von geänderten Gesetzen und Verordnungen zutrifft, ist fraglich. Für jeden ist sicher etwas dabei, was für ihn vorteilhaft ist, aber leider gibt es auch viel Neues, was den Einzelnen nur bedingt froh stimmen wird.

Bei der Vielfalt von Neuerungen, könnte man hier sicherlich einige Seiten füllen. Ein paar Beispiele aus ganz verschiedenen Gebieten habe ich rausgesucht, um Euch darüber zu informieren:

1.

Der Mindestlohn ändert sich ab dem 1. Januar 2022 von 9,60 € nunmehr auf 9,82 €. Ab dem 1. Juli 2022 soll er dann auf 10,45 € steigen, wobei abzuwarten bleibt, wie schnell die neue Regierung ihr ambitioniertes Ziel, den Mindestlohn auf 12,00 Euro pro Stunde heraufzusetzen, umsetzt.

2.

Die Coronazulage kann weiterhin gezahlt werden. Sie ist bis zum 31. März 2022 steuerfrei. Hier sei besonders darauf hingewiesen, dass auch für sogenannte Minijobber eine Coronaprämie gezahlt werden kann. Sollte dabei die obere Grenze eines Minijobgehaltes von 450 € pro Monat überschritten werden, ist dies unschädlich.

3.

Die Homeofffice-Pauschale von 5,00 Euro, die steuerlich geltend gemacht werden kann, wird verlängert.

4.

Die Tabaksteuer wird erhöht. So werden für Zigarettenpackungen mit 20 Stück im Durchschnitt ca. zehn Cent mehr fällig. Darüber hinaus sollen ab dem 1. Juli 2022 auch die Substanzen der E-Zigaretten der Tabaksteuer unterliegen.

5.

Ab dem 1. Januar 2022 besteht ein sogenanntes Plastiktütenverbot. Plastiktüten oder Einweg-Kunststofftaschen mit einer bestimmten Wandstärke, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die dünnen Tüten, die oft in den Obst- und Gemüseabteilungen verwandt werden, können allerdings weiter benutzt werden.

6.

Ab dem 4. Januar 2022 werden in ganz Europa über 4.000 gefährliche Chemikalien, die sich in Tattoo-Farben befinden, verboten, bzw. die Benutzung dieser Farben stark eingeschränkt.

7.

Zu beachten ist auch, dass ältere Führerscheine zum Teil ihre Gültigkeit verlieren. Davon betroffen sind insbesondere Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 erstellt worden sind. Personen die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen diese bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Nachfolgejahrgänge, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ereilt diese Pflicht bis spätestens zum 19. Januar 2023.

8.

Die Deutsche Bahn hat den Ticketverkauf über den Schaffner in den Zügen eingestellt. Es besteht lediglich für Bahnkunden die Möglichkeit, über ihre App innerhalb von 10 Minuten nach der Abfahrt des Zuges noch ein Ticket digital zu buchen.

9.

Jeder, der sich freut, für einen Plug-in-Hybrid-Fahrzeug, welches er erworben hat, eine Förderprämie zu bekommen, muss beachten, dass diese im Jahr 2022 nur noch gezahlt wird, wenn das Fahrzeug über eine Mindestreichweite von 60 km, mit der das Fahrzeug elektrisch fahren kann, verfügt. Vermutlich wird diese Mindestreichweite in der Zukunft noch erhöht.

10.

Es besteht eine verstärkte Pfandpflicht, darüber hinaus sind die Händler auch verpflichtet, in viel stärkerem Maße als vorher, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen.

Wie oben schon ausgeführt, ist das nur ein kurzer Einblick, informiert Euch auch über andere Veränderungen in den einschlägigen Medien, damit böse Überraschungen vermieden werden können.

Heute wünsche ich uns erst einmal einen erfolgreichen Start für unsere Mannschaft im Kalenderjahr 2022.

Eisern Union

Dirk Gräning

Rechtsanwalt