Alles neu – Gesetzliche Änderungen 2024
Liebe Unioner,
ich wünsche Euch und unserer Mannschaft zunächst ein gutes neues Jahr!
Jahreswechsel bringen nicht nur gute Vorsätze mit sich, sondern oft auch gesetzliche Änderungen. So auch für das Jahr 2024. Ich werde Euch einen kleinen Überblick geben.
1. Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Das sog. MoPeG bringt umfassende Änderungen im Personengesellschaftsrecht mit sich. Wichtigster Punkt: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die sog. GbR, ist nun, sofern es dem Willen der Gesellschafter entspricht, nach § 705 BGB rechtsfähig. Die Gesellschaft kann zudem nach § 707 BGB in ein neu eingeführtes Gesellschaftsregister für GbRs beim Amtsgericht eingetragen werden und führt dann die Bezeichnung „eGbR“ = „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Recht“. Es besteht zwar keine rechtliche Pflicht zur Eintragung, aber faktisch ist die Eintragung zwingend, etwa um die Gesellschaft ins Grundbuch eintragen zu lassen.
2. Essengehen wird teurer
Wer in Restaurants vor Ort seine Speisen und Getränke verzehren will, muss künftig wieder 19 % statt 7 % Mehrwertsteuer zahlen. Wer außer Haus zum Mitnehmen bestellt oder wer am Imbiss seine Currywurst im Stehen isst, braucht aber weiterhin nur die reduzierte Mehrwertsteuer bezahlen.
3. Erweiterung der Maut- und Pfandpflicht
Die Mautpflicht greift bereits für Transporter ab 3,5 Tonnen statt wie bisher ab 7,6 Tonnen. Gilt aber erst ab 1. Juli 2024. Zudem wurde die Pfandpflicht auf Einwegflaschen aus Kunststoff, die Milch- und Milchmixgetränke enthalten, ausgeweitet.
4. Erhöhung von Mindestlohn, Minijobgrenze, Bürgergeld und Mindestausbildungsvergütung
Der Mindestlohn steigt von 12,00 Euro auf 12,41 Euro und die Minijobgrenze von 520 Euro auf 538 Euro. Die Mindestausbildungsvergütung beträgt für dieses Jahr im 1. Lehrjahr 649 Euro, im 2. Lehrjahr 766 Euro, im 3. Lehrjahr 876 Euro und im 4. Lehrjahr 909 Euro. Schließlich steigen die Regelsätze beim Bürgergeld: beispielsweise für Alleinstehende von 502 Euro auf 563 Euro pro Monat.
5. Inflationsausgleich
Noch bis zum Ende dieses Jahres 2024 kann die Inflationsausgleichprämie von maximal 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei gezahlt werden.
6. Änderungen für Familien
Das Familienstartzeitgesetz, wonach Elternteile einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer von 10 Arbeitstagen nach der Geburt eines Kindes haben, verschiebt sich ein weiteres Mal. Deutschland hätte aufgrund europarechtlicher Vorgaben das Gesetz seit 2022 umsetzen müssen. Wegen Fristversäumung läuft gegen Deutschland bereits ein Vertragsverletzungsverfahren. Das half aber anscheinend nicht, damit der Justizminister in die Puschen kommt.
Schneller ging es überraschenderweise bei den Kürzungen für Familien: Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld sinken von 300.000 Euro auf 200.000 Euro für Paare (für Alleinerziehende von 150.000 Euro statt 250.000 Euro). Partnermonate dürfen anders als bisher nur noch einen Monat und auch nur während des ersten Lebensjahres des Kindes parallel von beiden Elternteilen genommen. Das alles gilt ab 1. April.
Die Anzahl an Kinderkrankengeldtage ist im Vergleich zur Corona-Sonderregelung wieder reduziert worden: Jedes Elternteil kann jeweils nur noch 15 statt 30 Tage in Anspruch nehmen (Alleinerziehende 30 statt 60), die Gesamtzahl wird begrenzt auf 35 statt 65 (Alleinerziehende 70 statt 130).
Schließlich ist der Kinderreisepass zugunsten eines elektronischen Reisepasses abgeschafft worden.
7. Energie für Gebäude und Mobilität
Für Gebäude gelten nunmehr die neuen berüchtigten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die guten Nachrichten: bestehende und funktionierende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Die weiteren Details … Ein Kapitel für sich …
Für den Kauf von E-Autos, die nach dem 17.12.2023 zugelassen wurden, wurde die bisherige staatliche Förderung durch Prämien bis zu 3000 Euro gestrichen.
Die Punkte hier und heute streichen wir aber ein.
Eisern Union
Dirk Gräning
Rechtsanwalt