29 Okt 2015

Einstellung, polnische Beleidigung: „Fickt die Polizei“

Liebe Unioner,

heute ein kurzer Bericht über einen Fall, der mehr als augenscheinlich macht, wie wichtig die Solidargemeinschaft der Fußballfans, auch hier in unserer Hilfe, ist.
Ich hatte ein Mitglied der Eisernen Hilfe in einer Angelegenheit wegen einer angeblich begangenen Beleidigung zu vertreten. Dem Mitglied wurde vorgeworfen, ein Transparent hoch gehalten zu haben, auf dem in polnischer Sprache stand: „Fickt die Polizei“. Der hier im Stadion eingesetzte Beamte fühlte sich in der Ehre verletzt und stellte Strafantrag. Daraufhin wurde gegen meinen Mandanten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mein Mandant wurde schon gleich im Stadion wegen durchzuführender erkennungsdienstlicher Maßnahmen festgehalten. Obwohl am Ort schon ziemlich deutlich war, dass mein Mandant der Täter gar nicht gewesen sein konnte, wurde die Sache dann über das LKA an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Besonders ärgerlich in der Angelegenheit war dabei, dass sich nach der Akteneinsicht aus dieser ergab, dass man seitens der ermittelnden Behörde darauf gedrungen hatte, doch die Daten meines Mandanten als angeblichen Täter der vorgeworfenen Tat an den Verein zu geben, damit dieser prüfen könne, ob gegen diesen ein Stadionverbot verhängt werden könne. Glücklicherweise ist es dazu nicht gekommen, sonst wäre es wieder ein weiteres Beispiel einer Vorverurteilung durch Verhängung von Stadionverboten gewesen.Aus der Akteneinsicht ergab sich nämlich, dass mein Mandant mit einem möglichen Täter nur so viel gemein hatte, dass er, wie dieser männlich war und sich, wie ca. 2.000 andere Menschen auch, auf der Waldseite befand. Tatsächlich war mein Mandant zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt aber gar nicht in unmittelbarer Nähe des Transparentes und daher auch nicht im Ansatz an der ihm vorgeworfenen Straftat beteiligt. Auf den Hinweis der Verteidigung, dass die dem Mandanten vorgeworfene Tat von ihm nicht begangen worden ist, ist dann schließlich das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Strafprozessordnung eingestellt worden. Dies war auch die einzige Möglichkeit durch die Staatsanwaltschaft, spätere, dem Staatshaushalt zur Last fallende Verfahrens- und Anwaltskosten meines Mandanten zu ersparen.

Dieses Verfahren bringt es wieder deutlich zum Vorschein: Es kann letztlich jeden von Euch treffen. Mögliche Folgen wie Stadionverbot oder zu erfolgende Eintragungen in das Bundeszentralregister, wenn man sich nicht wehrt bzw. auch mögliche Eintragungen in die Gewalttäter-Sport-Datei sind dann die unschönen Nebenfolgen. Da mein Mandant die ihm vorgeworfene Straftat nicht begangen hat, sich gegen die Vorwürfe mit anwaltlicher Hilfe gewehrt hat, blieben aber aufgrund der erfolgten Einstellung die Rechtsanwaltskosten bei ihm. Diese Kosten sind zu 100 % von der Eisernen Hilfe übernommen worden.

Eisern Union! Rechtsanwalt Dirk Gräning