Freispruch nach Anklage wegen Raubes
Die Anklagen wegen Raubes sind ja regelmäßig darum besonders gefährlich, weil hier, soweit es zu einer Verurteilung kommt, erhebliche Strafen drohen. Ein Mitglied unseres Vereins wurde wegen Raubes angeklagt, wobei sich schon während der Bearbeitung der Angelegenheit zeigte, dass hier nur sehr mangelhafte Ermittlungsarbeit der Polizei geleistet wurde. Dies war insbesondere daraus zu erkennen, dass eine Gegenüberstellung erfolgte, die aber keinesfalls den Anforderungen entsprach, um da heraus sicher ableiten zu können, dass es sich dabei wirklich um die Person handeln könnte, die die Straftat begangen haben soll. Trotz dieses Umstandes wurde die Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben und auch zugelassen. In der Beweisaufnahme konnte dann festgestellt werden, dass es überhaupt keine klaren für eine Verurteilung notwendigen sicheren Erkenntnisse über die Identität des Täters gab. Unabhängig davon war nach meiner Auffassung schon gar nicht nachweisbar, dass überhaupt ein Raub vorlag, so dass schließlich nach dem Hören mehrerer Zeugen im allseitigen Einverständnis der Verfahrensbeteiligten die weitere Beweisaufnahme abgebrochen wurde und mein Mandant auf Kosten der Landeskasse freigesprochen wurde.