19 Feb 2023

Plattform-Steuertransparenzgesetz

Liebe Unioner,

ich habe Euch in diesem Jahr schon einiges über neue Regelungen mitgeteilt. Was auch für viele von Euch von Interesse sein dürfte, ist das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattform-Steuertransparenzgesetz. Irgendwie ein ziemlich gewaltiger Name.

Was ist eigentlich die Intention dieses Gesetzes? Die Finanzämter sind offensichtlich überzeugt davon, dass viele der Bürger, die auf unterschiedlichste Art und Weise Einkünfte erzielen, diese nur unvollständig erklären und mithin dafür auch keine Steuern zahlen. Das gilt insbesondere für Bürger, die über bestimmte Plattformen agieren und sich quasi in deren Schutz verstecken können, da die Betreiber solcher Plattformen nur mit großen Schwierigkeiten, gegebenenfalls auch gar nicht, gezwungen werden konnten, Auskünfte über die Personen, die auf ihrer Plattform bestimmte Leistungen anbieten, erteilen zu müssen.

Praktische Beispiele für solche Portale sind unter anderem Airbnb. Über diese Plattform können Bürger bekanntlich privaten Wohnraum für einen Übergangszeitraum zur Vermietung anbieten. Ein weiteres Beispiel ist eBay. Diese Plattform haben sicherlich schon viele von Euch genutzt, um Waren zu verkaufen.

Im Unterschied zu vorher sind die Betreiber von solchen digitalen Plattformen nun verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Anbieter zu erteilen. Darüber können die Anbieter identifiziert werden und es kann zugeordnet werden, inwieweit mit diesen Tätigkeiten steuerrechtlich relevante Vorgänge verbunden sind.

Bereits aus den oben genannten Beispielen ist klar, was solche Tätigkeiten sein könnten, nämlich z.B. der Verkauf von Waren, aber natürlich auch die Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt sowie das Erbringen von verschiedentlichen Dienstleistungen aber auch eine Überlassung von Nutzung an Verkehrsmitteln.

Die Plattformbetreiber müssen zukünftig alle registrierten, bzw. die auf ihrer Plattform tätigen Anbieter melden, wobei es hier auch eine Grenze gibt, wenn nur in bestimmtem Umfang Tätigkeiten erbracht und dadurch wenig Vergütung erzielt wird. Dabei ist es so, dass sowohl Name und Anschrift, als auch die Steuer ID genannt werden muss.

Kein Gesetz ohne eine entsprechende Sanktion.

Wenn die Plattformbetreiber die in dem Gesetz genannten Vorschriften nicht einhalten, insbesondere ihren Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, wird ein Bußgeld verhängt, welches sich zwischen 5.000 € und 50.000 € belaufen kann.

Wie oben ausgeführt trifft diese Meldepflicht die Plattformbetreiber, sodass die Bürger, die diese Plattformen nutzen, aufgrund der veränderten Gesetzeslage erst einmal keine Aktivität entfalten müssen. Es kann aber sein, dass aufgrund der veränderten rechtlichen Bedingungen die Plattformbetreiber die Anbieter auffordern, Ihnen entsprechende Informationen, nämlich die, die sie auch brauchen, um ihrer Meldepflicht nachzukommen, zu erteilen.

Der Gesetzgeber ist sich offensichtlich dem Umstand durchaus bewusst, dass hier durch die Schaffung dieser Regelung ein hoher bürokratischer Mehraufwand entsteht. Allerdings ist man der Auffassung, dass dies seine Rechtfertigung darin findet, dass eine Reihe von Vorgängen, die bis jetzt ohne jegliche Versteuerung der Einkünfte unbeachtet blieben, nunmehr erfasst werden und zu einer gewissen Steuergerechtigkeit führen.

Eisern Union

Dirk Gräning

Rechtsanwalt