13 Okt 2022

schwedische Gerichtsbarkeit

Liebe Unioner,

viel ist in den vergangenen Jahren über fortschrittliche Resozialisierungssysteme und offene Gefängnisse in Schweden gesprochen worden. Dafür sind im Wesentlichen die Strafvollzugsorgane sowie auch soziale Einrichtungen zuständig. Heute soll allerdings mehr das Augenmerk auf die eigentliche Gerichtsorganisation in Schweden gerichtet werden.

Zuständig für zivilrechtliche Ansprüche von Bürgern aber auch für die Durchführung von Strafverfahren ist auch in Schweden die ordentliche Gerichtsbarkeit. In Schweden gibt es drei Instanzen. Diese bestehen aus den Amtsgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof.

Parallel dazu besteht eine allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Streitigkeiten mit der öffentlichen Verwaltung bearbeitet. Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist mit Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgerichtshof dreistufig.

Dazu gibt es in Schweden eine Reihe von sogenannten Fachgerichten. Zu nennen ist dabei das Arbeitsgericht, wie auch in Deutschland bekannt. Im Unterschied zu dem System in Deutschland ist allerdings das Arbeitsgericht die erste und einzige Instanz, die Arbeitsrechtssachen entscheidet. Das schwedische System kennt also hier keinen Instanzenzug, wobei darauf hinzuweisen ist, dass einige arbeitsrechtliche Angelegenheiten zunächst bei einem sogenannten Bezirksgericht verhandelt werden und dann das Arbeitsgericht als weitere letzte Instanz angerufen wird.

Weiter gibt es in Schweden noch ein Gericht für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten. Wie der Name schon sagt, werden hier Streitigkeiten aus dem Wettbewerbsrecht verhandelt.

Darüber hinaus gibt es ein Patent-Beschwerdegericht. Hier werden Streitigkeiten ausgetragen, soweit Entscheidungen des schwedischen Patent- und Registeramtes nicht akzeptiert werden.

Aus der geographischen Lage des Landes Schweden ergibt sich auch, dass es Seerechtsgerichte gibt, die in unterschiedlichen Bezirksgerichten beheimatet sind.

Darüber hinaus gibt es sogenannte Migrationsgerichte, welche die Entscheidung der schwedische Migrationsbehörde bei der Klärung von Ausländer- und Staatsangehörigkeitsfragen regelt.

Auch für die Klärung von Miet- und Pachtstreitigkeiten sind in verschiedenen Regionen sogenannte Miet- und Pachtämter eingerichtet worden. Diese Ämter haben gerichtsähnliche Befugnisse und können in etwa mit Schiedsstellen, die wir auch in Deutschland kennen, verglichen werden.

Letztlich gibt es noch Gerichte für Grundstücks- und Umweltsachen. Hier werden eine Reihe von Streitigkeiten geklärt, so zu Fragen im Zusammenhang mit wasserwirtschaftlichen Genehmigungen, der Abfallbeseitigung, Bau- oder Gebäudeabrissgenehmigungen, Enteignungsentscheidungen usw. In dieser Fachgerichtsbarkeit ist es möglich, Berufung einzulegen. Dann ist das Berufungsgericht für Grundstücks- und Umweltsachen zuständig. Ist man auch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kann man sich an den Obersten Gerichtshof wenden.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass, was die ordentliche und öffentliche Gerichtsbarkeit angeht, sich das System mit dem in Deutschland praktizierten stark ähnelt. Abweichungen findet man lediglich bei den in Schweden installierten Fachgerichten.

Eisern Union

Dirk Gräning

Rechtsanwalt