27 Okt 2016

Austria: Freispruch

Liebe Unioner,

sicherlich ist vielen von Euch der vielerorts diskutierte unverhältnismäßige Einsatz der Polizei anlässlich des Benfizspieles gegen Austria Salzburg noch in unguter Erinnerung.
Im Nachgang beschäftigt dies natürlich wiederum die Strafgerichte. Ich hatte hier einen Unioner zu vertreten, dem zunächst per Strafbefehl vorgeworfen wurde, versucht zu haben, eine Köperverletzung an einem Polizeibeamten begangen zu haben bzw. bei seiner Diensthandlung Widerstand geleistet zu haben.
Laut Strafbefehl sollte mein Mandant 1.200,00 € Geldstrafe zahlen. Wir haben gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung haben sich auf meinen Einwand hin auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft der Mühe unterzogen, das von der Polizei hergestellte Video anzusehen.
Auf dem Video war deutlich ersichtlich, dass mein Mandant weder versucht hat, einen Polizeibeamten zu schlagen, noch gegen irgendeine Festnahme Widerstand geleistet hat. Vielmehr war deutlich ersichtlich, dass bei dem forschen Einsatz der Polizei mein Mandant schlicht im Weg stand, heruntergerissen und anschließend festgenommen wurde.
Die  Aussagen des in der Hauptverhandlung gehörten Polizeibeamten konnten durch das Video widerlegt werden. Es war überhaupt nicht ersichtlich, warum mein Mandant überhaupt angeklagt wurde, zumal er eigentlich der Geschädigte war, der sich durch teilweise übermotivierte Aktionen der Einsatzkräfte bei dem Sturz das Handgelenk gebrochen hat.
Mein Mandant wurde aufgrund der festgestellten Umstände von dem ihm gegenüber unterbreiteten Vorwurf freigesprochen. Die Kosten fallen der Landeskasse zur Last.

Eisern Union!
Rechtsanwalt Dirk Gräning