20 Feb 2017

Pressemitteilung der Eisernen Hilfe: Straßenbahnfahrt in Karlsruhe endet für 200 Unioner mit Festsetzung und Rückführung nach Berlin

200 Fußballfans konnten am gestrigen Sonntag (19.2.17) das Spiel der 2.
Bundesliga zwischen dem Karlsruher SC und dem 1.FC Union Berlin e.V. auf
Grund einer Polizeimaßnahme nicht im Stadion verfolgen. Sie waren in
einer Straßenbahn unterwegs, bis diese durch die Polizei gestoppt wurde.
Bei allen Mitfahrenden wurden die Personalien aufgenommen und eine
Durchsuchung durchgeführt. Die Fußballfans verhielten sich nach Angaben
eines anwesenden Eiserne Hilfe-Beirats friedlich und kooperativ. Auch
die Unterstützung der Fanbetreuung und des Fanprojekts führte nicht
dazu, dass die Fans aus Berlin das Spiel besuchen konnten. Gründe für
diese knapp 2-stündige Maßnahme wurden den Betroffenen nicht mitgeteilt.
Ein Informationsaustausch mit dem entsprechenden Einsatzleiter über das
weitere Vorgehen konnte vor Ort nicht erfolgen, da die Zuständigkeit
unklar war. Letztlich wurden die Berliner Fans zu ihren Fahrzeugen
gebracht und bis zur Landesgrenze zwangsbegleitet. Die Eiserne Hilfe hat
erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, die im Übrigen
auch nicht durch die nach dem Spiel durch die Polizei Karlsruhe
veröffentlichte  Pressemitteilung getragen wird. Der hier zur Begründung
der Rechtfertigung der Maßnahme herangezogene Straftatbestand des
Landfriedensbruches (§125 StGb) bzw. ein entsprechender Anfangsverdacht
lag nicht vor, da es aus dem Kreis der zu Unrecht festgehaltenen
Personen weder zu Gewalttätigkeiten noch zu Bedrohungen gekommen ist. Es
bestand nach unseren Erkenntnissen auch nicht zu befürchten, dass eine
in der Pressemitteilung der Polizei Karlsruhe beschriebene mögliche
Auseinandersetzung mit gegnerischen Fans bevorstand. Eine individuelle
Anreise von Fußballfans ist keine Straftat. Vielmehr ist das, was
gestern passierte eine weitere hässliche Facette ähnlicher Maßnahmen wie
Stadion- , Betretungs- oder Bahnverbote, die Fans vorverurteilen und
als Kollektiv bestrafen. Das ist nicht zu akzeptieren