10 Feb. 2018

Widerrufsrecht im Fernabsatz

Liebe Unioner,

sicherlich hat jeder von Euch schon einmal im Internet eine Bestellung aufgegeben. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ich Ware nicht im Laden, sondern online bestelle?

Für Verbraucher, also für Personen, die die Ware zu privaten Zwecken nutzen wollen, gelten Sonderbestimmungen für sogenannte Fernabsatzverträge.

Die wichtigste Bestimmung dabei ist, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Das bedeutet: Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann man sich vom Vertrag wieder lösen und bekommt gegen Rückgabe der Ware sein Geld zurück. Über dieses Widerrufsrecht muss der Unternehmer den Verbraucher belehren und diese Belehrung auch nachweisen können.

Sollte keine Belehrung erfolgen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 Jahr und 14 Tage. Außerdem muss der Verbraucher, wenn er nicht belehrt wurde, auch keinen Wertersatz bei Verlust oder Zerstörung der Ware leisten.

Begründet wird die Möglichkeit des Widerrufsrechts im Fernabsatz mit der fehlenden Prüfmöglichkeit der Ware, also dass es nicht möglich ist, die Ware vorher anzugucken, anzufassen oder anzuprobieren.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wann dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zusteht. Die wichtigsten Ausnahmen bestehen hier für vorgefertigte Waren und für notariell beurkundete Verträge.

Wenn nun der Widerruf erklärt wurde, muss der Verbraucher die Sache an den Unternehmer zurücksenden. Verbraucher müssen das Wort Widerruf nicht verwenden, aber es muss klar sein, dass sie den Vertrag nicht mehr wollen und sie müssen eine Erklärung abgeben. Diese ist aber an keine Form gebunden und kann sogar telefonisch erklärt werden. Wegen möglicher Beweisprobleme sollte der Widerruf aber besser nicht telefonisch erklärt werden.

Die einfache Rücksendung der Ware hingegen genügt nicht mehr. Der Verbraucher kann verpflichtet werden, die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen, auch bei großen und sperrigen Artikeln.

Auch bei der Rückabwicklung sind Fristen zu beachten. Beide Parteien des Vertrages müssen die Leistungen 14 Tage nach Widerruf zurückgewähren. Allerdings kann der Unternehmer die Rückzahlung solange verweigern, bis er vom Verbraucher einen Nachweis des Absendens der Ware erhalten hat.

Sollte es einmal Probleme mit dem Widerruf geben, gibt es seit dem 01. April 2016 die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle (https://www.verbraucher-schlichter.de) mit Sitz in Kiel. Diese vermittelt neutral zwischen Unternehmen und Verbrauchern und wird durch das Bundesjustizministerium gefördert.

Eisern Union

Dirk Gräning

Rechtsanwalt