01 Sep 2015

Einstellung ohne Auflage nach Vorwurf der Strafvereitelung

Liebe Unioner,

manchmal kann man schneller bestraft werden, als man denkt. Ein Mitglied der Eisernen Hilfe hat sich an mich gewandt, nachdem er einen Strafbefehl mit einer beträchtlich zu zahlenden Geldstrafe erhalten hat. Hintergrund war ganz einfach, dass hier anlässlich eines Fußballspiels Bild- und Videoaufnahmen gefertigt worden sind. Da rund um das Fußballspiel Geschehnisse zu verzeichnen waren, die strafrechtlich gewürdigt werden sollten, versprach sich die Polizei von den Aufnahmen, die das Mitglied gefertigt hatte, weiteren Aufklärungsbedarf für das eingeleitete Ermittlungsverfahren. Es wurde daraufhin bei dem Mitglied eine Hausdurchsuchung veranlasst, bei der aber die entsprechende Kamera bzw. das Speichermedium gar nicht mehr aufgefunden werden konnte. Dem Eisernen Hilfemitglied wurde danach vorgeworfen, er habe vorsätzlich das Speichermedium und die Kamera beiseite geschafft, bzw. entsprechende Aufnahmen gelöscht, mit dem Wissen, dass diese Aufnahmen für die Klärung von Straftaten von Nutzen gewesen wären. Damit habe er sich wegen einer Strafvereitelung strafbar gemacht. Ich habe für das Eiserne Hilfemitglied Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.  Die Argumentation des Gerichtes im Strafbefehl ging deutlich an der Sache vorbei. Nach entsprechender mündlicher Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten und dort vorgetragener Argumentation zu tatsächlichen Gründen wurde das Verfahren ohne Auflage eingestellt, ohne dass die zum Termin gestellten Polizeibeamten, die sämtlich als Zeugen aussagen sollten, gehört wurden.

Eisern Union

Gräning

Rechtsanwalt