15 Feb 2016

Einstellung und neues Schuhwerk

Liebe Unioner!
Wieder einmal kurz einen Bericht zu einem unlängst abgeschlossenen Fall. Einem Eisernen-Hilfe-Mitglied wurde vorgeworfen, eine Sachbeschädigung begangen zu haben. Dabei bezog sich der konkrete Tatvorwurf darauf, dass er gemeinsam mit Anderen auf einen PKW eingetreten haben soll.
Mein Mandant bestritt von vornherein jegliche Beteiligung. Im Zuge der Maßnahmen vor Ort wurden meinem Mandanten die Schuhe abgenommen und beschlagnahmt. Diese wurden dann durch die Kriminalpolizei gutachterlich untersucht, um zu überprüfen, ob eine Schuhabdruckspur, welche mit Hilfe von Folie an der Beifahrertür des beschädigten Fahrzeuges gesichert wurde, mit dem Laufsohlenprofil des Schuhs meines Mandanten übereinstimmen würde. Es wurde hier also schon erheblicher Aufwand betrieben, um eine mögliche Tätereigenschaft meines Mandanten nachzuweisen. Im Ergebnis des Gutachtens wurde festgestellt, dass der Turnschuh meines Mandanten als Verursacher dieser Spur am Fahrzeug auszuschließen ist. In der Folge wurde dann das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach acht Monaten konnte mein Mandant dann seine Schuhe wieder abholen. Die Eiserne Hilfe hat sein Mitglied auch zum möglichen Erwerb aktuellen Schuhwerks finanziell unterstützt.

Eisern Union
Gräning
Rechtsanwalt

Die Eiserne Hilfe hat das Mitglied nach Antrag unterstützt. Wir waren dabei derart schockiert über das geliehene Schuhwerk der Polizei, dass wir ihn dahingehend ebenfalls entschädigten.

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Geliehenes Schuhwerk

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