Gesetzesänderungen 2025
Liebe Unioner,
zu Beginn des neuen Jahres haben sich einige Gesetzesänderungen und Neuregelungen ergeben.
Beginnen wir heute mal mit ein paar für die meisten positiven Sachen:
Der Mindestlohn ab Januar 2025 wird von 12,41 € auf 12,82 € erhöht, wodurch sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 € auf 556 € erhöht.
Auch das Wohngeld erhöht sich durchschnittlich um 15 %, sodass man ca. 30 € mehr im Monat zur Verfügung hat. Bei dem Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten entlasten soll.
Zudem steigt der steuerliche Grundfreibetrag, welcher rückwirkend zum 01.01.2024 bereits auf 11.784 € erhöht wurde und ab dem 01.01.2025 auf 12.084 € erhöht wird.
Auch im Hinblick auf die Familie werden steuerrechtliche Änderungen vorgenommen. Angefangen damit, dass der steuerliche Kinderfreibetrag um 60 €, also von 9.540 € auf 9.600 € angehoben wird. Weiter erhöht sich das Kindergeld um 5 € und der Kinder-Sofortzuschlag für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben auf 25 € pro Kind im Monat. Auch der monatliche Kindesunterhalt für Minderjährige in allen Altersgruppen wird angehoben. Dabei steigt der Unterhalt bei Kindern bis 5 Jahren von zuvor 480 € auf 482 €, bei Kindern von 6–11 Jahren von 551 € auf 554 €, bei Kindern von 12-17 Jahren von 645 € auf 649 €. Wesentlich höher fällt der Bedarfssatz für Studierende aus, welcher von 930 € auf 990 € erhöht wird.
Trotz der Erhöhungen, sinkt zeitgleich die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld, so dass folglich nur noch Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000,00 € haben, Elterngeld erhalten.
Anfang 2025 wird die elektronische Patientenakte eingeführt, sodass fortan alle gesetzlich Versicherten spätestens ab März 2025 die elektronische Patientenakte nutzen können, soweit sie der Nutzung nicht widersprochen haben. Das soll vor allem die Zettelwirtschaft beenden und den Versicherten davor bewahren, jedes Mal seine Unterlagen von Arzt zu Arzt mitnehmen zu müssen.
So schön das neue Jahr auch mit Mindestlohnerhöhungen und Erhöhung der Steuerfreibeträge anfängt, wird aber nächstes Jahr auch wieder einiges teurer. Angefangen damit, dass die CO2 Preise steigen und somit das Tanken und Heizen um 22,22 % mehr kosten wird.
Das Deutschland Ticket wird ebenfalls teurer und wird künftig 58 € pro Monat kosten. Ansonsten behält es weiterhin seine bundesweite Gültigkeit, sodass man weiterhin mit dem gesamten öffentlichen Nahverkehr in Deutschland fahren kann. Dazu zählen Busse, U-/ und S-Bahnen, Straßenbahnen, sowie Regionalzüge (RE, RB).
Auch mit Blick auf Briefe und Pakete wird es Neuerungen geben. Briefe dürfen jetzt länger in ihrer Zustellung benötigen, da diese nun erst nach 3 Werktagen ihren Empfänger erreichen brauchen, statt wie zuvor nach 2 Werktagen. Der Versand der Briefe wird ebenfalls teurer. Ein normaler Brief und auch Postkarten kosten künftig 95 ct, Kompaktbriefe 1,10 €, Großbriefe 1,80 € und Maxibriefe 2,90 €. Gleiches gilt für Pakete, das S-Paket wird künftig 4,19 € und das M-Paket 5,19 € kosten. Vorteilhaft ist, dass Pakete, wenn man zu Hause nicht anzutreffen ist, nun nicht mehr an weit entfernten Orten abgegeben werden dürfen, sondern nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft.
Sofern einige von euch noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt bekommen haben, müssen diese bis spätestens zum 19.01.2025 umgetauscht werden, da andernfalls ein Ordnungsgeld von 10 € droht.
Ich wünsche Euch ein gutes 2025!
Eisern Union
Dirk Gräning
Rechtsanwalt