07 Nov 2018

Neue Polizeigesetze

Lieber Unioner,

Polizeigesetze sind bekanntlich Ländersache. So werden in verschiedenen Bundesländern derzeit Vorlagen für den Abschluss solcher neuen Gesetze diskutiert. In Bayern ist dieses bereits in Kraft getreten und auf breite Kritik gestoßen.

Insbesondere ist nach Auffassung der Kritiker nicht hinzunehmen, dass das Einschreiten der Polizei in einem sehr frühen Stadium bereits erfolgen kann, z.B. schon, wenn das Verhalten einer Person nur die Wahrscheinlichkeit begründen könnte, dass sie eine Straftat geplant habe.

Dies wird im Wesentlichen mit der vorbeugenden Arbeit zur Vermeidung von Terroranschlägen und Attentaten begründet. Da solche Befugnisse aber in dem Gesetz nicht auf diesen Straftatenkatalog beschränkt sind, muss davon ausgegangen werden, dass solche Maßnahmen, die die Polizei jetzt durchführen darf, von ihr auch in anderen Bereichen angewandt wird. Soweit die Polizeiarbeit in diesem Stadium früher darauf gerichtet war, mögliche Gefahren auszumachen, können jetzt durch die Polizei bereits zu einem früheren Zeitpunkt konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Ob man sich damit einen Gefallen getan hat, dürfte in Frage stehen, zumal damit möglicherweise eine Überforderung der Polizei einhergeht, wenn man ihr auferlegt  zu erkennen, wann eine drohende Gefahr vorliegt.

Ein weiterer erheblicher Kritikpunkt ist auch die Regelung, nach der Menschen in Gewahrsam genommen werden können. In aller Regel wird es sich bei den Ingewahrsamnahmen um sogenannte Präventivmaßnahmen handeln. Eine solche Präventivhaft kann im Unterschied zur früheren Regelung, in der eine konkrete Gefahr vorliegen musste, nun bereits angewendet werden, wenn eine drohende Gefahr zu erkennen ist. Auf dieser Grundlage kann man Verdächtige bis zu 3 Monaten festsetzen. Auch eine Verlängerung dieser Haft kann durch Entscheidung von Richtern angeordnet werden.

Weitere Präventivmaßnahmen sind z.B. die Möglichkeit des Abhörens von Telefonen und Diensten wie WhatsApp sowie online-Untersuchungen, die aber wenigstens zuvor von einem Richter genehmigt werden müssen. Weiter besteht die Möglichkeit der Anwendung einer sogenannten erweiterten DNA bei Vorlage einer drohenden Gefahr. Gerade weil dieser Begriff der drohenden Gefahr rechtlich nur sehr schwer einzuordnen ist, besteht hier ein erheblicher Kritikpunkt an der Neuregelung, da sich an diese Begrifflichkeit eine Reihe von Maßnahmen und Befugnissen, zu denen die Polizei jetzt berechtigt sein soll, koppelt.

Es hat erheblichen Widerstand gegen dieses Gesetz gegeben. Das dem Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, diese neuen Möglichkeiten der Polizei noch nicht weit genug gehen, überrascht nicht. Es ist aber zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht hier noch einmal eingreift und dafür sorgt, dass klare und transparente Regelungen geschaffen werden. Auch in anderen Bundesländern steht die Verabschiedung der neuen Polizeigesetze unmittelbar bevor. Selbst wenn es hier verschiedentliche Abstufungen gibt, sind die Grundzüge der geplanten neuen Regelungen z. B. auch in Niedersachsen und NRW ähnlich.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Gesetzesvorhaben trotz des breiten Widerstandes so umgesetzt werden, wie sie geplant sind, So oder so werden die Neuregelungen aber auch in anderen Bundesländern dazu führen, dass die Polizei erheblich höhere Kompetenzen als früher hat.

Eisern Union!

Rechtsanwalt Dirk Gräning