15 Apr 2018

Presseschau 15. April 2018

Die Konflikt zwischen der Führung von Hannover 96 und der aktiven Fanszene geht weiter. Hintergrund sind die Pläne der Vereinsführung die Struktur des Vereins zu verändern. Dies ruft harsche Kritik der Fanszene und Fanhilfe hervor, sodass der Verein versuchte kritische Mitglieder von der Mitgliederversammlung am 19.04.2018 mit fragwürdigen Gründen auszuschließen. Die Fanhilfe berichtet, dass eine Klage gegen dieses Vorgehen nun erfolgreich war.

Fanhilfe Hannover: Pressemitteilung: Im Eilverfahren bestätigt – Ausgeschlossenen Mitgliedern ist der Zutritt und die Ausübung des Stimmrechtes als Mitglieder zur kommenden Mitgliederversammlung zu gewähren

„Bereits im Dezember des letzten Jahres berichteten wir über die fragwürdigen Ausschlüsse aus dem Verein auf Grund eines Vorfalls, welcher bereits im Jahr zuvor stattgefunden hatte. Durch die heutige Entscheidung wurde somit auch der Standpunkt der Fanhilfe Hannover vorläufig bestätigt, dass die damaligen Begründungen mit einem vermeintlichen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und vereinsschädigendem Verhalten nicht zutreffend waren. “

————————————————–

Die Rot-Schwarze-Hilfe aus Nürnberg hatte sich vor geraumer Zeit dazu entschieden gegen den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei zu klagen. Nun muss die Fanhilfe leider verkünden, dass diese Klage gescheitert ist.

Rot-Schwarz-Hilfe: Klagen gegen den Einsatz von Pfefferspray gescheitert

„Der Betroffene erhob 2014 Klage gegen den Freistaat Bayern zum Verwaltungsgericht Ansbach, mit dem Ziel, dem Freistaat Bayern künftig zu untersagen, Pfefferspray anwenden zu lassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach verhandelte im März 2016 und wies die Klage ab. Dem Kläger würde ein „individuelles“ (persönliches) Rechtschutzbedürfnis fehlen.“

————————————————–

Zum Streit zwischen den Deutschen Fussball Liga (DFL) und dem Bundesland Bremen bezüglich der Kostenübernahme für Polizeieinsätze bei Fussballspielen gab es jetzt eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Diese zeigt einen Anstieg der Gesamtkosten in der Saison 2016/17 im Vergleich zur Vorsaison.

rp-online: Kosten für Überwachung reisender Fussball-Fans gestiegen

„In der Saison 2016/17 kostete die Überwachung der zu Erstligaspielen reisenden Fans durch die Bundespolizei 7,8 Millionen Euro, bei Zweitliga-Spielen waren es 5,7 Millionen. Hinzu kommen die Kosten durch Spiele der 3. Liga, des DFB-Pokals, der europäischen Wettbewerbe und der Länderspiele.“

————————————————–

Die Fanszene von Hannover 96 hat in vergangener Zeit immer wieder Erfahrungen mit Hausdurchsuchungen sammeln können. Die Polizei sorgt freundlicherweise mit erneuten Hausdurchsungen dafür, dass die gesammelten Eindrücke frisch bleiben und das eine möglichst breite Masse, auch Personen, die scheinbar unbeteiligt waren, erreicht. Die Fanhilfe Hannover gibt dazu eine Pressemitteilung heraus.

Fanhilfe Hannover: Pressemitteilung zu den erneuten Hausdurchsuchungen gegen vermeintliche 96-Ultras

„Allem Anschein nach versucht die Bundespolizei in diesem Kontext dem durch sich selbst erzeugten Ermittlungsdruck, infolge des medienwirksamen Auftretens, gerecht zu werden. Dieses alles ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und dem Schutze unbescholtener Bürger.“

Faszination Fankurve: Durchsuchungen sollen wieder falsche Fans erwischt haben

„In Hannover durchsuchte die Polizei heute [11.04.2018], wie schon im Juni 2017, die Wohnungen von Hannover 96-Ultras, die der Gruppe Rising Boys Hannover zugerechnet werden […]. Doch auch heute sollen die Durchsuchungen wieder bei Personen stattgefunden haben, die der Gruppe gar nicht angehören.“

————————————————–

Hausdurchsuchungen oder auch Durchsuchungen in Fanräumen, etwa in Stadien, können dazu führen, dass die Polizei Materialien von Fangruppen beschlagnahmt und diese bei der Polizei versauern. Umso schöner ist es, wenn diese Materialien wieder den Weg nach Hause finden, auch wenn dieser Rückkehr ein langes rechtliches Geplänkel vorausgehen muss.

Kölsche Klüngel: Da ist das Ding!

„Es war die langersehnte Nachricht des Rechtsanwalts der Kölner Fanszene, Tobias Westkamp, die er für alle Beteiligten ziemlich unerwartet verkünden durfte. Die Nachricht über die Lieferung eines Pakets der Kölner Staatsanwaltschaft. Doch so unerwartet diese Lieferung auch war, so erfreulich war auch ihr Inhalt. Geliefert wurde nämlich die Schwenkfahne der Wilden Horde, die im Zuge einer Lagerraum-Durchsuchung im Müngersdorfer Stadion durch die Polizei im Mai vergangenen Jahres, nach einem Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim, sichergestellt wurde. Es folgte ein Rechtsstreit mit der Staatsanwaltschaft, die verzweifelt versucht hat, die Schwenkfahne durch eine gerichtliche Beschlagnahmeanordnung behalten zu dürfen. Nachdem sowohl das Kölner Amts- als auch Landgericht die Anträge der Staatsanwaltschaft verworfen haben, gelangte die Fahne zurück zu ihrem rechtmäßigen Besitzer, der Wilden Horde.“