29 Sep 2016

Wieder einmal die Schuhe … Freispruch

Liebe Unioner,

ich hatte unlängst ein Mitglied der Eisernen Hilfe in einem Verfahren zu vertreten, in dem dieser angeklagt wurde, eine Körperverletzung gegenüber einem Polizeibeamten begangen zu haben. Es ging um eine Auseinandersetzung nach dem Ende eines Heimspieles.
Wie häufig standen die Aussagen des Polizeibeamten im Widerspruch zu denen des Angeklagten. Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, in der Nähe des angegebenen Tatortes gewesen zu sein, aber bestritten, einen Polizeibeamten, was ihm von diesem vorgeworfen wurde, mit dem Fuß getreten zu haben.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde der Beamte, der ausführte, einen Tritt von dem Angeklagten erhalten zu haben, gehört. Zur Täterbeschreibung äußerte er sich, dass der Angeklagte graue Turnschuhe mit roten Applikationen getragen habe. Glücklicherweise stand ein eigens von der Polizei erstelltes Video zur Verfügung. Aus diesem ging hervor, dass der Angeklagte am Tattag grüne Turnschuhe mit gelben Streifen getragen hat. Diese Schuhe hatte der Angeklagte zur Hauptverhandlung mitgebracht. Sie wurden dem Zeugen auch gezeigt. Er verneinte sofort, dass es sich dabei um die Schuhe handelte, die der mögliche Täter am Tattag getragen hatte.
Nachdem der Zeuge das Video mit angesehen hatte, führte er aus, dass er sich wohl bei den Schuhen geirrt haben müsse, aber dass der Angeklagte es trotzdem gewesen sei, der ihn körperlich attackiert hatte.
Diese Äußerung soll an dieser Stelle nicht weiter kommentiert werden. Das Gericht sprach jedenfalls meinen Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung, zwischenzeitlich auch rechtskräftig, auf Kosten der Landeskasse frei.

Eisern Union
Rechtsanwalt Dirk Gräning