02 Apr 2017

Presseschau 4.1/17

Eiserne Hilfe lud am 29.03.2017 zur Diskussionsrunde mit einem Staatsanwalt ein.

„Moderiert von der Eisernen Hilfe sollen verschiedene Dinge diskutiert und erklärt werden. Zum Einen ist dies natürlich die Arbeit eines Staatsanwalts – es kann sicherlich nicht schaden, zu verstehen, welche Rolle Polizei, Gericht und Staatsanwalt in einem Strafverfahren, beispielsweise beim Fußball spielen“

Die Einstellung eines Strafverfahrens kann die Rot Weiße Hilfe aus Kaiserslautern vermelden.

„Später wurde dann als Grund „Rädelsführerei“ angegeben. Diesen Tatbestand gibt es allerdings nicht.“

Die AG Fananwälte berichtet vom Strafverteidigertag 2017 gegen Ungleichbehandlung von Fussballfans

„Stadionverbote sind aus juristischer und sozialpädagogischer Sicht kontraproduktiv. Sie isolieren die Betroffenen aus ihren Bezugsgruppen und unterliegen rechtlich nur rudimentärer Überprüfung. Ihre Anwendungsvoraussetzungen sind unbestimmt und führen zu willkürlichen Entscheidungen, die keine Akzeptanz finden können. Eine Verhaltensänderung wird so nicht zu erreichen sein.“

Die Fanhilfe Hannover 96 stellt ein Fallbeispiel zur Beurteilung des Einsatz BAM-zertifizierter Pyrotechnik.

Gericht bestätigt: Abbrennen von Pyrotechnik ist keine Straftat.

„Entgegen der aufgeregten Debatte von Medienvertretern und Polizeigewerkschaftern folgte die Staatsanwaltschaft Bochum der mittlerweile gängigen Praxis in Sachen Pyrotechnik, wonach das Abbrennen von zertifizierter Pyrotechnik keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz darstellt.“

Einen Erfolg im Umgang mit der Vergabepraxis von Stadionverboten konnte die Kurvenhilfe Leverkusen erzielen.

Einführung der Stadionverbotskommission

„Abschließend bleibt zu sagen, dass dieser Schritt für die heimische Fanszene durchaus ein richtiger, wichtiger und auch zukunftsweisender hinsichtlich eines fairen und transparenten Umganges zwischen Verein und Fans darstellt. Generell bleibt dennoch festzuhalten, dass ein Stadionverbot kein adäquates Mittel der Rechtsprechung darstellt.“

Die Fanhilfe Münster beklagt die Aussprache von 44 lokalen Stadionverboten, beschreibt die als Begründung genannte Situation und widerspricht den Darstellungen von Polizei und Medien

Kritik an der Vergabe der lokalen Stadionverbote und Gegendarstellung der Geschehnisse in Osnabrück

„Der Verein möchte sich von Gewalt distanzieren. Dass man dazu 44 Fans pauschal den Spielbesuch verwehrt und diese kriminalisiert, spielt dabei wohl keine gewichtige Rolle.“